Sie wollen sich scheiden lassen, dies aber im Einvernehmen. Sie streiten sich mit Ihrem Nachbarn über den Verlauf des Gartenzauns. Nur zwei Beispiele von vielen, die bisher durch aufwendige Gerichtsverfahren geklärt werden mussten.
Seit 12.01.2011 gibt es endlich eine gesetzliche Grundlage für die Mediation, ein Verfahren, das bei der Streitschlichtung viele Vorteile hat. Gerichtsverfahren, die bislang viel Zeit, Geld und Nerven kosteten, können nun noch besser vermieden werden. Im Vergleich zu Gerichtsverfahren hat dieses Verfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Es gibt keinen Verlierer! Eine Lösung eines Streites ist nur dann erreicht, wenn beide Streitparteien mit der Lösung einverstanden sind. Mithilfe eines allparteilichen Vermittlers erarbeiten die Konfliktparteien eigenverantwortlich Lösungen für ihren Konflikt. Mediation hat sich bereits auf vielen Gebieten bewährt, z. B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten, Nachbarschafts- und Arbeitsplatzkonflikten. Ein Modellversuch in Nordrhein-Westfalen hat diese Erkenntnisse wissenschaftlich bestätigt.
Durch das neue Gesetz wird Mediatoren erstmals ein weitgehendes Zeugnisverweigerungsrecht, ähnlich wie das bei Ärzten oder Seelsorgern eingeräumt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine qualifizierte Ausbildung absolviert wurde und die Qualität der Tätigkeit durch einen der deutschen Mediationsverbände regelmäßig überprüft wird. Die außergerichtliche und gerichtsinterne Streitschlichtung hat durch das verabschiedete Gesetz endlich die Rechtssicherheit, die von den Mediationsverbänden schon lange gefordert wird.
Haben Sie Fragen zur Mediation? Gern informieren Sie die erfahrenen Mediatoren des ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel zu den Einsatzmöglichkeiten, Kosten und Voraussetzungen dieses Verfahrens.